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Willkommen

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Gastaufenthalt am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen interessieren.

Jedes Jahr besuchen uns zahlreiche Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus aller Welt. Sie nutzen die hervorragenden wissenschaftlichen Arbeitsbedingungen im Herzen Münchens, knüpfen Kontakte zu internationalen Forschern und profitieren von der ausgezeichnet ausgestatteten Bibliothek und den hochkarätigen wissenschaftlichen Veranstaltungen des Instituts.

Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthalt bei uns in München haben.

Unter den nachstehenden Abschnitten finden Sie die wesentlichen Informationen.

Gastaufenthalte mit Stipendium

Gastaufenthalte im Rahmen eines Stipendiums

Das Institut vergibt in begrenztem Umfang Forschungsstipendien an in- und ausländische Wissenschaftler/innen, die bis zu 6 Monate bei uns verbringen wollen.

Stipendien stehen zur Verfügung für:

- in- und ausländische Doktorandinnen und Doktoranden

- in- und ausländische Postdocs und andere Wissenschaftler/innen in der Fortbildungsphase

- in- und ausländische Professorinnen und Professoren sowie andere Wissenschaftler/innen mit entsprechender wissenschaftlicher Leistung

Das Stipendienprogramm soll insbesondere auch Frauen die Gelegenheit eröffnen, sich für ihre berufliche Karriere zu qualifizieren. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
 

Reisekosten und andere Ausgaben

Das Institut erstattet Stipendiaten keine Reisekosten. Es werden auch keine Zuschüsse für andere Ausgaben gewährt.
 

Krankenversicherung

Gastwissenschaftler/innen sind nicht durch das Max-Planck-Institut versichert. Der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung ist innerhalb von zwei Wochen nach Antritt des Stipendiums vorzulegen.

Sie können entweder die Deckung Ihrer vorhandenen Versicherung entsprechend erweitern oder eine spezielle Versicherung abschließen, die die Anforderung des § 257 SGB erfüllt. Eine spezielle Deckung durch eine deutsche Versicherung kann bei Ihrer Ankunft am Institut abgeschlossen werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem International Office oder der Personalstelle des Instituts in Verbindung.
 

Förderung durch Dritte

Jede Art von Stipendium oder Zuschuss, den Sie für Ihren Forschungsaufenthalt am Institut von dritter Seite erhalten, muss der Institutsverwaltung angezeigt werden und wird vom Stipendium der Max-Planck-Gesellschaft abgezogen.

Wie bewerbe ich mich für ein Stipendium?

Die Bewerbung sollte mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Förderung vollständig eingereicht sein. Nur vollständige Bewerbungen werden bearbeitet.
 

Antragsformular und Unterlagen

Eine Bewerbung ist ausschließlich über das elektronische Antragsformular möglich (bitte "pop-ups" zulassen).

Sie benötigen für Ihre Bewerbung:

-          Lebenslauf und Foto

-          Exposé über Ihr Forschungsvorhaben

-          Zwei Empfehlungsschreiben

-          Publikationsliste

Gastaufenthalte ohne Stipendium

Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die das Institut besuchen wollen aber keinen Stipendienantrag stellen möchten, richten ihre Anfrage per E-Mail an.

info.econ@tax.mpg.de (Abteilung für Finanzwissenschaft)

info.tax@tax.mpg.de (Abteilung für Unternehmens- und Steuerrecht)

Auch Stipendiaten und Stipendiatinnen der Alexander-von-Humboldt-Stiftung oder anderer Fördereinrichtungen sind bei uns zu Gast.
 

Förderung durch Dritte

Jede Art von Stipendium oder Zuschuss, den Sie für Ihren Forschungsaufenthalt am Institut von dritter Seite erhalten, muss der Institutsverwaltung angezeigt werden und wird vom Stipendium der Max-Planck-Gesellschaft abgezogen.
 

Reisekosten und andere Ausgaben

Nach Prüfung des Einzelfalls können Gästen, die kein Stipendium durch das Institut erhalten, Wohnzuschüsse, Reisekostenzuschüsse oder Verpflegungspauschalen gewährt werden.
 

Krankenversicherung

Gastwissenschaftler/innen sind nicht durch das Max-Planck-Institut versichert. Es wird empfohlen, entweder die Deckung der vorhandenen Versicherung entsprechend zu erweitern oder eine spezielle Versicherung abzuschließen, die die Anforderung des § 257 SGB erfüllt.

Eine spezielle Deckung durch eine deutsche Versicherung kann bei Ihrer Ankunft am Institut abgeschlossen werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem International Office oder der Personalstelle des Instituts in Verbindung.

Sie möchten unsere Bibliothek für einen Kurzaufenthalt nutzen?

Bei Fragen zu Gästearbeitsplätzen in der Bibliothek (Tagesgäste und Gäste mit kurzer Aufenthaltsdauer) wenden Sie sich bitte an:

Peter Weber, M.A. (LIS)
Tel.: +49 89 24246-200
Fax: +49 89 24246-501
E-Mail: peter.weber@ip.mpg.de

Weiterführende Informationen zur Nutzung finden Sie auf den Bibliotheksseiten.

Wissenswertes rund um den Gastaufenthalt

International Office

Das International Office hilft Ihnen gerne bei organisatorischen Fragen rund um Ihren Aufenthalt in München und bei uns am Institut:

-          Hilfestellung und Begleitung bei der Visa-Beschaffung

-          Mithilfe bei der Unterkunftssuche

-          Unterstützung bei Behördengängen (Anmeldung, Aufenthaltsgenehmigung)

-          Generelle Beratung und Infos zu Fragen rund um  das Leben in München

Bitte wenden Sie sich an:

Kathrin Schumann

Tel.:+49 89 24246-217
Fax: +49 89 24246-502
E-Mail: kathrin.schumann(at)ip-tax.mpg.de


Unterkunft in München

Institutseigene Gästewohnungen stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung.

Das International Office prüft die Verfügbarkeit und hilft Ihnen gerne mit einer Übersicht über weitere preiswerte Unterkünfte und Zimmervermittlungen.
 

Sprachkenntnisse

Ausreichende Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache werden vorausgesetzt, um die Integration und den Kontakt mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern am Institut zu erleichtern und den Forschungsaufenthalt so gewinnbringend wie möglich zu gestalten.

Das erforderliche Niveau der Deutschkenntnisse hängt vor allem vom geplanten Forschungsprojekt ab.

Weitere Fragen?

Bei Fragen akademischer Art (z. B. Vermittlung von Gesprächen mit wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen) wenden Sie sich bitte an:

info.econ@tax.mpg.de (Abteilung für Finanzwissenschaft)

info.tax@tax.mpg.de (Abteilung für Unternehmens- und Steuerrecht)

Bei organisatorischen Fragen zu Ihrem Aufenthalt wenden Sie sich bitte an unser International Office:

Kathrin Schumann

Tel.:+49 89 24246-217
Fax: +49 89 24246-502
E-Mail: kathrin.schumann(at)ip-tax.mpg.de