FISCAL & SOCIAL STATE
Das Steuersystem bildet einen wesentlichen Rechtsrahmen für das Verhalten staatlicher und privater Akteure, namentlich der Unternehmen. Es gewährleistet die Finanzierung staatlicher Aufgaben und steuert zugleich das Verhalten privater Wirtschaftssubjekte. Eine umfassende rechtliche Würdigung steuerlicher Regeln muss diese daher zugleich in den Zusammenhang des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts sowie der Finanzierung von Unternehmen und der öffentlichen Hand stellen. Die steuerrechtliche Forschung am Institut widmet sich vor diesem Hintergrund dem Steuerrecht in seinen Bezügen zum Zivilrecht, zum Gesellschafts- und Bilanzrecht sowie zu den verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben. Im Vordergrund stehen neben klassischen Grundthemen rechtsstaatlicher Steuergesetzgebung die Fragenkreise des vergleichenden, europäischen und internationalen Unternehmenssteuerrechts, die rechtlichen und rechtspolitischen Probleme des grenzüberschreitenden Steuerwettbewerbs sowie die Wechselwirkung zwischen privatrechtlicher und steuerrechtlicher Normensetzung.
Schranken staatlicher Steuersouveränität
Internationale Gewinnzuordnung
Eigenkapital, Fremdkapital und hybride Finanzierungsformen
Steuerrecht und Unternehmensrecht als Wettbewerbsfaktoren
Internationalisierung der Rechnungslegung
Die Rechnungslegung steht an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Rechtsbereichen. Die Bilanz erfüllt eine Vielfalt von Funktionen. Sie dient der Information der Unternehmenseigner und der Anleger; gleichzeitig begrenzt sie bei Kapitalgesellschaften den ausschüttungsfähigen Gewinn und dient damit den Interessen der Unternehmensgläubiger. Über das Maßgeblichkeitsprinzip, das in vielen Ländern in mehr oder weniger strenger Form Geltung beansprucht, ist die Bilanz schließlich auch Ausgangspunkt der Bemessung des zu versteuernden Gewinns. Die Forschungstätigkeit des Instituts im Bereich des Bilanzrechts betrachtet Grundthemen und Einzelprobleme vor dem Hintergrund dieser multiplen Zwecksetzungen. Außerdem widmet sie sich dem Spannungsverhältnis zwischen den Publizitätspflichten der Unternehmen und deren legitimen Geheimhaltungsinteressen.
Internationalisierung der Rechnungslegung
Eigenkapital, Fremdkapital und hybride Finanzierungsformen
Das Gesellschaftsrecht behandelt einerseits die Organisation, andererseits die Finanzierung von Unternehmen. Greift eine Gesellschaft für ihre Finanzierung auf öffentliche Kapitalmärkte zu, ist der Bereich des Kapitalmarktrechts eröffnet. Während sich das Gesellschaftsrecht mit den Rechten und Pflichten der Gesellschafter und Organe innerhalb des Unternehmens beschäftigt, dient das Kapitalmarktrecht dem Anlegerschutz und dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Marktes. Ausgangspunkt der gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Forschung am Institut ist der maßgeblich durch das Europarecht entfachte Wettbewerb der Regelungsgeber. Im Vordergrund stehen daher neben den europäischen Grundlagen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts die Rechtsvergleichung und die ökonomische Analyse. Sowohl das Gesellschafts- als auch das Kapitalmarktrecht weisen aber auch eine enge Verbindung zum Bilanz- und Steuerrecht auf: Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht verpflichten die Unternehmen zur Aufstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und zur unterjährigen Berichterstattung durch Zwischenabschlüsse und Ähnliches. Die gesellschaftsrechtliche Organisation, insbesondere die Wahl der Gesellschaftsform, hat erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung des Unternehmens und seiner Anteilseigner. Vor diesem Hintergrund zielt die gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Forschung am Institut darauf ab, die internationale wirtschaftliche Realität sowohl mit der Rechtsdogmatik als auch mit der ökonomischen Theorie zu verbinden. Dazu verfolgen wir einen funktionalen Ansatz, der auf Internationalität und Interdisziplinarität setzt.
Eigenkapital, Fremdkapital und hybride Finanzierungsformen
Steuerrecht und Unternehmensrecht als Wettbewerbsfaktoren
Europäisches Gesellschaftsrecht
Rechtsregeln für geschlossene Gesellschaften
Die Forschung des Instituts nimmt das Privatrecht nicht als isoliertes Rechtsgebiet, sondern als wesentliche Rahmenbedingung privaten, insbesondere unternehmerischen Verhaltens in den Blick. Dies wirft rechtsdogmatische und rechtspolitische Fragestellungen auf, die im Kontext der Gesamtrechtsordnung betrachtet werden müssen. Einen ersten Schwerpunkt bildet das Verhältnis des Privatrechts zum Öffentlichen Recht in Dogmatik und Rechtsanwendung, wie es beispielhaft im Spannungsfeld zivilrechtlicher Privatautonomie und steuerrechtlicher Eingriffsgesetze zum Ausdruck kommt. Stärker rechtspolitisch verortet ist die Frage nach dem alternativen Einsatz zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Instrumente zur Steuerung von Marktprozessen. Hinzu treten inhaltliche Aspekte der Privatrechtsordnung, z. B. die Bedeutung des „Informationsmodells“ bei der Gestaltung dispositiven und zwingenden Rechts. Einbezogen wird schließlich auch die rechtsvergleichende und europäische Perspektive, wie sie in den laufenden Arbeiten für die Schaffung einer gesamteuropäischen Privatrechtsordnung zum Ausdruck kommt.
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