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Steuerrecht und Unternehmensrecht als Wettbewerbsfaktoren

Steuerrecht gehört zu den zentralen Faktoren unternehmerischer Tätigkeit. Als solche ist es im doppelten Sinne dem Wettbewerbsgedanken ausgesetzt: Es prägt die Wettbewerbsverhältnisse der Marktteilnehmenden untereinander, und es ist Objekt eines zunehmenden Wettbewerbs von Staaten gegeneinander. Damit beeinflusst die Ausgestaltung eines Steuersystems die Wirtschaftskraft eines Staates bis hinein in die Leistungsfähigkeit seiner Sozialsysteme. Der internationale Steuerwettbewerb macht sich also auch auf der Leistungsseite bemerkbar. Nicht wesentlich anders ist die Lage im Unternehmensrecht – es bietet den rechtlichen Rahmen für die Zusammenführung von Kapital und Arbeit und kann Marktprozesse erleichtern, aber auch behindern. Daher muss auch der Gesellschaftsrechtswettbewerb in Europa näher untersucht werden.

Der Gedanke des Wettbewerbs der Gesetzgeber ist dem bisherigen – auf den isolierten Nationalstaat bezogenen – Denken der steuerlichen oder gesellschaftsrechtlichen Jurisprudenz sehr fremd, aber als Faktum nicht hinweg zu diskutieren. Maßgeblich sind die Folgefragen der Reaktionsfähigkeit des Einzelstaates auf die Herausforderungen dieser ungewohnten Marktsituation. Eine wissenschaftliche Analyse setzt zunächst eine Durchdringung der ökonomischen Grundlagen dieses Wettbewerbsverhaltens voraus, aber zugleich eine empirische Übersicht der existierenden „Angriffs- und Verteidigungsmittel“. Juristisch sind die Konsequenzen auf zwei Ebenen zu ziehen: Auf der Ebene des nationalen Rechts stellt sich die Frage nach einer Berücksichtigung der internationalen Faktormobilität in steuerrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Bezügen. Auf der Ebene des internationalen Rechts muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang Normen (etwa aus dem Bereich des Welthandelsrechts, des EU-Rechts oder bilateraler Vertragsbeziehungen) diesem Wettbewerbsverhalten Grenzen setzen.