FISCAL & SOCIAL STATE
Die Forschung des Instituts nimmt das Privatrecht nicht als isoliertes Rechtsgebiet, sondern als wesentliche Rahmenbedingung privaten, insbesondere unternehmerischen Verhaltens in den Blick. Dies wirft rechtsdogmatische und rechtspolitische Fragestellungen auf, die im Kontext der Gesamtrechtsordnung betrachtet werden müssen. Einen ersten Schwerpunkt bildet das Verhältnis des Privatrechts zum Öffentlichen Recht in Dogmatik und Rechtsanwendung, wie es beispielhaft im Spannungsfeld zivilrechtlicher Privatautonomie und steuerrechtlicher Eingriffsgesetze zum Ausdruck kommt. Stärker rechtspolitisch verortet ist die Frage nach dem alternativen Einsatz zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Instrumente zur Steuerung von Marktprozessen. Hinzu treten inhaltliche Aspekte der Privatrechtsordnung, z. B. die Bedeutung des „Informationsmodells“ bei der Gestaltung dispositiven und zwingenden Rechts. Einbezogen wird schließlich auch die rechtsvergleichende und europäische Perspektive, wie sie in den laufenden Arbeiten für die Schaffung einer gesamteuropäischen Privatrechtsordnung zum Ausdruck kommt.
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