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Mehr Brüssel oder mehr Berlin?

Die Europäische Union (EU) steckt in der Krise. Europa ist unsozial, lautet einer der zahlreichen Vorwürfe. Ein anderer: EU-Institutionen setzen Mitgliedstaaten unter Wettbewerbsdruck. Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön, Direktor am MPI für Steuerrecht und öffentliche Finanzen, und Prof. Dr. Ulrich Becker, Direktor am MPI für Sozialrecht und Sozialpolitik gingen beim Max-Planck-Tag deshalb der Frage nach, wie Steuern und Sozialleistungen im Europa  von Morgen aussehen könnten. Sollten mehr Kompetenzen an Brüssel übertragen oder viele eher nach Berlin (zurück)verlagert werden?

Ulrich Becker wies die rund 100 interessierten Besucherinnen und Besucher zunächst auf die der EU innewohnende Asymmetrie in den rechtlichen Grundlagen der (starken) wirtschaftlichen Rechte einerseits und der (schwachen) sozialen Rechte andererseits hin. Jedoch sei kein einziges nationales Sozialleistungssystem durch die Anwendung der wirtschaftlichen Grundfreiheiten unter spürbaren Druck geraten. Eine erdrückende Wirkung der Marktintegration lasse sich daher nicht nachweisen, eher eine sozialpolitische Anreicherung des Unionsrechts. Allerdings sei nicht zu übersehen, dass die rechtliche Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Sozialleistungssysteme durch die von Europa vorgeschriebene Haushaltsdisziplin eingeschränkt werde. Das Europäische Modell müsse sich deshalb als lernfähig erweisen. Ein Schritt in diese Richtung könnte die Schaffung einer europäischen Arbeitslosenversicherung sein. Dabei handele es sich um ein antizyklisch wirkendes Stabilisierungsprogramm, das dem Ausgleich konjunktureller Schwächen dient, die in einem Wirtschaftsraum die Mitgliedstaaten ganz ungleich treffen und von diesen nur beschränkt wirksam autonom bekämpft werden können. Die Umsetzung möglicher Vorschläge erweise sich jedoch als schwierig, erklärte Becker.

In puncto Steuern betonte Wolfgang Schön, dass die EU keine eigene Steuergewalt habe. Ebenso sei der Einfluss der EU auf das Steuerrecht der Mitgliedstaaten begrenzt. Eine Steuerharmonisierung in Europa erfordere – mit wenigen Ausnahmen – die Zustimmung der Regierungen aller Mitgliedstaaten, was aufgrund ihrer Heterogenität schwer zu erreichen sei. Große Erfolge bei der Harmonisierung von Rechtsvorschriften seien allerdings bei der Mehrwertsteuer erzielt worden. Als Argumente für eine weitere Harmonisierung der Steuern könnten vor allem zwei Punkte angeführt werden: Erstens würden wirtschaftliche Entscheidungen nicht (mehr) nach steuerlichen Ge
sichtspunkten getroffen. Zweitens könnten stabile Steuereinnahmen die Finanzierung des Sozialstaats gewährleisten. Gegen eine weitere Harmonisierung – und damit für mehr Steuerwettbewerb – spräche, dass Staaten investitionsfreundliche Rahmenbe-dingungen schaffen können und zu sparsamer Haushaltswirtschaft gezwungen wären. Abschließend stellte Schön die Frage zur Diskussion, ob eine EU-Steuer die Akzeptanz der EU und die politische Partizipation erhöhen würde – gemäß dem Leitsatz: “No Representation without Taxation”. Unter den Besuchern überwogen Zweifel, ob eine solche Maßnahme geeignet sei, die EU zu stärken.                                                        Julia Hagn

September 2018