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Christine Osterloh-Konrad an die Universität Tübingen berufen

PD Dr. Christine Osterloh-Konrad, wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen, hat einen Ruf der Eberhard Karls Universität Tübingen angenommen. Sie wird dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung an der Juristischen Fakultät übernehmen.

PD Dr. Christine Osterloh-Konrad studierte in Paris, München und Bonn und promovierte im Jahr 2006 an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Ihre Dissertation wurde mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät der LMU München ausgezeichnet sowie mit der Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft. Nach dem Referendariat in Köln, Bonn und London legte sie ebenfalls 2006 ihr zweites juristisches Staatsexamen ab. Von 2007 bis 2008 war sie als Rechtsanwältin für die Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier tätig. Seit April 2008 ist Christine Osterloh-Konrad wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen und Lehrbeauftragte an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Wintersemester 2017/2018 hat sie die Vertretung des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau inne.

In ihrer während der Referentenzeit am MPI für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen verfassten Habilitationsschrift untersucht Christine Osterloh-Konrad den Umgang verschiedener Rechtsordnungen mit dem Phänomen der Steuerumgehung und analysiert die Reaktionen des Rechts auf Umgehungsversuche als Mechanismen punktueller Regeldurchbrechung. Dies schafft die Basis für ein besseres Verständnis der Funktion von Antimissbrauchsinstrumenten und für eine Optimierung ihres institutionellen Designs. Die Arbeit erscheint demnächst bei Mohr Siebeck. 

Dezember 2017