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Leseempfehlung der JZ: „Nutzungsausgleich im Bürgerlichen Recht“

Leseempfehlung der JZ: „Nutzungsausgleich im Bürgerlichen Recht“

Prof. Dr. Erik Röders Habilitationsschrift über den „Nutzungsausgleich im Bürgerlichen Recht“ wurde von der JuristenZeitung auf die exklusive Liste der “Juristischen Bücher des Jahres“ aus 2022 gesetzt.

Röder beschäftigt sich in seiner 2021 erschienenen Schrift mit dem Anspruch auf einen Nutzungsausgleich, der zum Beispiel zwischen Eigentümern und Besitzern oder zwischen Erben und Erbschaftsbesitzern auftreten kann. Hat etwa eine Person ein Gut genutzt, welches sich im Eigentum einer anderen Person befand – sei es eine Wohnung, ein Auto oder ein anderes Gut –, hat die Eigentümerin in manchen Fällen einen Anspruch auf Ausgleich der Nutzung. Die Vorschriften zum Nutzungsausgleich sind jedoch „ohne ein erkennbares Grundkonzept über vier Bücher des BGB verstreut“, bemängelt Reinhard Zimmermann in der JuristenZeitung und begrüßt, dass Erik Röder sich den nicht explizit vom Gesetzgeber adressierten Fragen zum Nutzungsausgleich angenommen hat. Diese würden nämlich immer wieder „Wertungswidersprüchen und Unschärfen bei der Behandlung“ unterliegen.

Ausgehend von einer kritischen Analyse des geltenden Rechts und einer rechtsvergleichenden Umschau analysiert Röder in „Nutzungsausgleich im Bürgerlichen Recht“, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Nutzungsausgleich gewährt werden und wie dieser inhaltlich ausgestaltet sein sollte. Auf dieser Grundlage entwickelt er einen Vorschlag für ein rationales Nutzungsausgleichssystem. „Mit Umsicht und Schärfe, methodisch reflektiert und vor allem in einem angenehm unaufgeregten, nie auftrumpfenden Stil, führt Röder seine Leserinnen durch eine Vielzahl von Details der Regelung zum sogenannten Nutzungsausgleich“, fasst Zimmermann zusammen und empfiehlt das Werk insbesondere Leserinnen und Lesern, die Freude daran haben, mit Leidenschaft über zivilistische Detailfragen nachzudenken und zu diskutieren.

Erik Röder verfasste seine Habilitationsschrift am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in der Abteilung von Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön. Das Habilitationsverfahren fand an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) statt. Die Schrift ist 2021 bei Mohr Siebeck, Tübingen, in der Reihe Jus Privatum erschienen.

Von 2011 bis April 2022 war Erik Röder als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen sowie als Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) tätig. Seit Mai 2022 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht und Unternehmenssteuerrecht an der Universität Mannheim.

 

Dezember 2022