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Alexander Hellgardt an die Universität Regensburg berufen

Prof. Dr. Alexander Hellgardt, wissenschaftlicher Referent am MPI für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen, hat einen Ruf der Universität Regensburg angenommen. Er übernimmt dort zum 1. April 2017 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts.

Alexander Hellgardt studierte an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, der Universität Hamburg und der Harvard University Rechtswissenschaften und Philosophie (B.A.). Er wurde im Jahr 2008 mit einer Arbeit über Kapitalmarkthaftung promoviert, die am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg entstand. Nach einem Forschungsaufenthalt an der Harvard Law School arbeitete Hellgardt seit September 2009 als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München. Im Juli 2015 hat er sich an der Ludwig-Maximilians-Universität München habilitiert, wo er im Wintersemester 2015/16 sowie im Sommersemester 2016 eine Lehrstuhlvertretung übernahm. Im Wintersemester 2016/17 vertrat Hellgardt bereits den Lehrstuhls an der Universität Regensburg, auf den er jetzt berufen wurde.

Seine während der Referentenzeit am MPI für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen verfasste Habilitationsschrift, die sich unter dem Titel „Regulierung und Privatrecht“ damit befasst, wie der Staat mittels Privatrecht Verhalten im öffentlichen Interesse steuert, ist bei Mohr Siebeck erschienen.

Link zur Webseite Alexander Hellgardt’s an der Universität Regensburg: http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/buergerliches-recht/lehrstuhlvertretung/inhaber/index.html

März 2017